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Beispiel

Selbständiger mit kleiner Druckerei



Ein Selbständiger mit einer kleinen Druckerei (ein Mitarbeiter) war 2009/2010 auf Grund der Finanzkrise in ein tiefes Umsatzloch gefallen. Die Geschäftskunden hatten 55 % weniger Aufträge platziert und er konnte seine Lieferanten und das Gewerbesteueramt nicht mehr bezahlen.


Es wurde ein außergerichtlicher Vergleich mit allen Gläubigern abgeschlossen.

Der Plan sah eine Laufzeit von 4 Jahren. Der Schuldner zahlte in tragbaren monatlichen Raten Weitere Zinsen oder Bearbeitungsgebühren wurden nicht berechnen. Nur dann macht eine Abzahlung wirklich Sinn.

Bis der Vergleich vollständig abgeschlossen war, sind acht Monate vergangen.
Der Druckereibetreiber hatte sich in der Zwischenzeit von der Umsatzflaute erholt. Er konnte sich auf sein Geschäft konzentrieren, da wir die Kommunikation mit den Gläubigern übernommen hatten. So konnte er neue Aufträge akquirieren. Die Rückzahlung der Schulden in einem Zeitrahmen von 4 Jahren war für ihn die optimale Lösung.


Beispiel

Selbständiger Büromöbelverkäufer


Der selbständige Büromöbelverkäufer der nur hochwertige Büromöbel verkaufte, bekam 2008- 2010 die volle Wirkung der Finanzkrise zu spüren. In dieser Zeit hielten sich die Unternehmen mit Investitionen zurück. Ein Großkunde hatte einen Auftrag zurückgezogen. Die Schulden beliefen sich auf 136.000 EUR.

Wir boten den Gläubigern eine Rückzahlungsquote von 8,34 % an. Da wir den Gläubigern glaubhaft machen konnten, dass bei einer Insolvenz keine Masse vorhanden wäre, die an die Gläubiger verteilt werden könnte und die Gläubiger somit leer ausgehen würden, stimmten die Gläubiger der Rückzahlung über einer Einmalzahlung (8,34 %) zu.

Da der Büromöbelverkäufer zwischenzeitlich Umsätze generieren konnte, war es ihm sogar möglich die Rückzahlung aus seinen laufenden Einnahmen zu tilgen.