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Bundesregierung zahlt Beratungshilfe von 4000 € für Kleinunternehmer, Selbständigen und Freiberuflern.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am Freitag bekannt gegeben, dass es ab sofort Kleinunternehmern, Mittelständlern und Freiberuflern, die von der Corona-Krise betroffen sind, 4.000 Euro für externe Beratung zur Verfügung stellt. Diese Förderung wird den Unternehmen bis Ende des Jahres in Aussicht gestellt.

„Wir erleben, wie immer mehr Unternehmen und Branchen von der Krise getroffen werden. Uns erreichen täglich hunderte Anrufe gerade von kleinen und mittleren Unternehmen, die mit Auftragsrückgängen konfrontiert sind“, sagt Thomas Bareiß. Er ist Mittelstandsbeauftragter des Wirtschaftsministeriums. „Viele dieser Unternehmen benötigen Unterstützung bei betriebswirtschaftlichen Fragen. Dafür weiten wir jetzt unsere Förderung unternehmerischen Know-hows aus — schnell und unbürokratisch“, führt er weiter aus.

Eine professionelle Unternehmenssanierung macht sich schnell bezahlt.

Das Erstberatungsgespräch  umfasst die erste grundlegende Besprechung der Angelegenheit und Herausarbeitung der möglichen Lösungsansätze. Es dient der Vertrauensbildung, der Aufklärung des Sachverhalts und der Erfassung der rechtlichen Probleme des Falles.

Nach Abschluss des Gesprächs können wir den Bearbeitungsaufwand einschätzen und klären Sie darüber auf, wann welche Kosten entstehen können. Durch die aktuell Bundesbeihilfe von 4000 € dürften die Kosten in der Regel gedeckt werden.