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SCHUFA Eintrag schon nach 6 Monaten gelöscht

 

Grundsätzlich gilt für die Löschung eines Schufa Eintrages eine dreijährige Löschungsfrist. Das kann für die Betroffenen äußerst belastend werden, wenn sie Darlehensverträge, Mietverträge oder Verträge von Zahlungsdienstleistern abschließen möchten. Der wirtschaftliche Neuanfang wird durch den Eintrag massiv gestört.

Das Oberlandesgerichts Schleswig hat entschieden, dass ein Eintrag über die erteilte Restschuldbefreiung 6 Monate danach zwingend zu löschen ist.

Mit Spannung wird derzeit darauf gewartet, ob der Europäische Gerichtshof und auch der Bundesgerichtshof das genau so sehen. 

Wie können Sie vorgehen?

1. Zunächst beantragen Sie die Schufa Auskunft, die einmal jährlich kostenfrei erteilt wird. Gerne stellen wir Ihnen dafür ein Formular zur Verfügung. 

2. Prüfen Sie den Eintrag und das Datum. Geht es um den Eintrag über die erteilte Restschuldbefreiung? Liegt die Frist länger als 6 Monate zurück?

3. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns, damit wir für Sie den Löschungsanspruch gem. Art, 17 DSGVO geltend machen. Bei Bedarf wenden wir uns an den Ombudsmann oder machen den Anspruch auch gerichtlich geltend. 

 


Schufa-Eintrag nach 6 Monaten gelöscht.